Werkstudent*in (gn) EnergieManager
Minijob, freie Mitarbeit, Saisonjob, Aushilfstätigkeit oder feste Stelle: Es gibt viele Möglichkeiten, sich während des Studiums ein bisschen
Taschengeld bis hin zu einem ordentlichen Gehalt (hinzu) zu verdienen. Eine ganz besondere Option stellt hier aber die Anstellung als
Werkstudent (w/m) dar. Hiermit genießt man Vorzüge, die anderen Arbeitnehmern verwehrt bleiben. Was es mit der Werkstudententätigkeit auf
sich hat und welche Jobs Studierende hier genau erwarten, erklären wir hier im Überblick.
Werkstudent - was ist das eigentlich?
Der Begriff "Werkstudent" ist in dieser Form nur in Deutschland bekannt. Tatsächlich blickt er auf eine relativ lange Geschichte zurück.
Mit seiner damaligen Bedeutung hat er aber heute nur noch wenig zu tun: Während des Ersten Weltkriegs nannte man junge Menschen, die ihr
Studium für eine Weile unterbrachen, um zum Beispiel in der Landwirtschaft zu jobben, Werkstudenten. Sie halfen dabei, den durch den
massiven Einsatz von Soldaten erhöhten Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Eine Unterbrechung des Studiums war damals nicht so ohne
Weiteres möglich - wer diesen Einsatz übernahm, wurde hierfür aber vorübergehend vom Studieren freigestellt.
Heute können Studentinnen und Studenten natürlich selbst entscheiden, ob und wann sie arbeiten möchten. Auch der Umfang darf in gewissen
Grenzen selbst bestimmt werden - allerdings gilt zum Beispiel eine Arbeitszeitbeschränkung während der Vorlesungszeiten, wenn man den
Status der Studentischen Krankenversicherung behalten möchte (im Schnitt sind das dann nicht mehr als 20 Stunden). Heute gelten solche
Tätigkeiten als Werkstudenten Jobs, die mehr als geringfügig (also nicht als Minijob) von einem ordentlich eingeschriebenen Studierenden
(w/m) ausgeübt werden. Der Vorteil für Studierende: Sie genießen Vorteile eines Arbeitnehmers, müssen also im Gegensatz zu einer freien
Tätigkeit auch im Krankheitsfall weiter bezahlt werden. Auch Anspruch auf Urlaub haben Werkstudenten. In der Praxis werden übrigens viele
Jobs auch schlicht als "Studentenjob" oder "Tätigkeit für Studenten" ausgeschrieben - gemeint ist damit aber, so lange es sich nicht um
einen Minijob handelt, oft dasselbe. In der Regel sind Jobs für Werkstudenten längerfristig angelegt, Saisonjobs fallen eher nicht unter
diese Bezeichnung.
Jobs: Das sollten Werkstudenten beachten
Wie bereits erwähnt, haben Werkstudenten einige Rechte. Die sollten sie auch unbedingt wahrnehmen - und nur bei fairen Arbeitgebern
tätig werden oder diese bei Gelegenheit auf die eigenen Ansprüche hinweisen.
Bezüglich der Arbeitszeit wissen die meisten Arbeitgeber, wie viel Werkstudenten jobben dürfen. Während der Semesterferien kann übrigens
grundsätzlich auch mehr gearbeitet werden. Allerdings sollte man in beiden Fällen die Verdienstgrenzen bezüglich Bafög, Kindergeld und Co.
berücksichtigen. Auch die Steuer fällt ab Überschreitung der Einkommensgrenze ein; eventuell kann man hier über eine Steuererklärung Geld
zurück erhalten.
Übrigens: Ältere Studierende, die nicht mehr studentisch versichert sind, können in der Regel keinen Werkstudentenjob annehmen.
Aufgaben und Tätigkeiten
Oft werden anspruchsvollere Tätigkeiten als Werkstudentenjobs ausgeschrieben, zum Beispiel im Büro, in einer Kanzlei, in Kultur, Wissenschaft
oder Wirtschaft. Im Lebenslauf macht sich die praktische Arbeitserfahrung gut, und manchmal ergibt sich über den Job sogar eine wertvolle
Option für die Zeit nach dem Studium.